Spanien

Sehr streng: Antrag oder Einreise ohne Nachweis so gut wie ausgeschlossen

Die Gebühr für das Schengen-Kurzzeitvisum liegt bei 90 EUR für Erwachsene und ist seit dem 11. Juni 2024 EU-weit einheitlich festgelegt. (Quelle: Europäische Kommission, Generaldirektion Migration und Inneres)

Das spanische Schengen-Touristenvisum (Typ C) verlangt einen Unterkunftsnachweis für jede Nacht des Aufenthalts - laut offizieller Vorgabe wird dafür eine bestätigte Hotel- oder Ferienwohnungsbuchung mit Namen des Antragstellers, Adresse und Telefonnummer der Unterkunft akzeptiert.

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Aktualisiert: 2. September 2026

Visabestimmungen

Spanien vergibt das Schengen-Kurzzeitvisum (Typ C) sowohl für touristische als auch für geschäftliche Zwecke, jeweils für Aufenthalte bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Der Antrag kann frühestens 6 Monate und spätestens 15 Tage vor der Reise gestellt werden, die Standard-Bearbeitungszeit beträgt 15 Kalendertage.

VisumstypDauerKosten
Schengen-Kurzzeitvisum (Typ C) – TourismusErlaubt Aufenthalte bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Standard-Entscheidung innerhalb von 15 Kalendertagen (bis zu 45 Tage bei zusätzlichen Unterlagen oder Interview). Antragstellung 6 Monate bis 15 Tage vor der Reise möglich.90 EUR für Erwachsene (12+); 45 EUR für Kinder von 6-11 Jahren; kostenlos unter 6 Jahren - EU-weite Gebühr, unverändert seit 11. Juni 2024~90 EUR
Schengen-Kurzzeitvisum (Typ C) – GeschäftlichDieselbe Visumkategorie wie die touristische Variante: Aufenthalte bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen, Standard-Entscheidung innerhalb von 15 Kalendertagen (bis zu 45 Tage in bestimmten Fällen)90 EUR für Erwachsene (12+); 45 EUR für Kinder von 6-11 Jahren; kostenlos unter 6 Jahren - EU-weite Gebühr, unverändert seit 11. Juni 2024~90 EUR

Transitregeln

Wer mit einem gültigen spanischen oder anderen Schengen-Visum reist, benötigt für einen Zwischenstopp in Spanien kein zusätzliches Dokument. Für nicht befreite Nationalitäten ohne Visum ist ein Transitvisum erforderlich.

Erforderliche Dokumente

  • Reisepass, ausgestellt innerhalb der letzten 10 Jahre, gültig mindestens 3 Monate über die geplante Ausreise hinaus
  • Genehmigtes Schengen-Visum
  • Unterkunftsnachweis für jede Nacht des Aufenthalts
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
  • Reisekrankenversicherung mit mindestens 30.000 EUR Deckung
  • Hin- und Rückreiseticket passend zu den Unterkunftsdaten

Praktischer Tipp

Da spanische Konsulate eine Unterkunft für den gesamten Aufenthalt verlangen, bevor sie über den Antrag entscheiden, nutzen viele Reisende ohne endgültige Reiseroute eine kostenlos stornierbare Hotelbuchung - genau das liefert ein GetHotelProof-Hotelnachweis, ab $12.90, ohne Risiko bei Planänderungen.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Unterkunftsnachweise akzeptiert Spanien für das Schengen-Visum?

Das spanische Außenministerium listet den Unterkunftsnachweis als Pflichtdokument für das Schengen-Visum. Akzeptiert werden eine bestätigte Hotel- oder Ferienwohnungsbuchung, eine Reiseveranstalter-Reiseroute oder, bei privater Unterkunft, ein offizielles Einladungsschreiben der örtlichen Polizeibehörde.

Muss der Unterkunftsnachweis jede Nacht des Aufenthalts abdecken?

Ja. Der Unterkunftsnachweis muss jede Nacht des geplanten Aufenthalts im Schengen-Raum abdecken und mit den Daten des Flug- bzw. Transportnachweises übereinstimmen. Lücken in der Buchungskette können den Antrag verzögern.

Wie hoch ist die Gebühr für das spanische Schengen-Visum?

Die Gebühr für das Schengen-Kurzzeitvisum beträgt 90 EUR für Erwachsene und 45 EUR für Kinder von 6 bis 11 Jahren, per EU-Verordnung festgelegt und seit dem 11. Juni 2024 einheitlich an spanischen Konsulaten angewendet.

Welche finanziellen Nachweise verlangt Spanien zusätzlich zur Unterkunft?

Antragsteller müssen mindestens 122 EUR pro Person und Tag nachweisen, oder mindestens 1.099 EUR gesamt bei Aufenthalten ab 9 Tagen - zusätzlich zum Unterkunftsnachweis.

Ist eine Reisekrankenversicherung für das spanische Visum Pflicht?

Ja. Eine Reisekrankenversicherung mit mindestens 30.000 EUR Deckung, gültig im gesamten Schengen-Raum für die gesamte Aufenthaltsdauer, ist neben dem Unterkunftsnachweis verpflichtend.

Reicht eine kostenlos stornierbare Hotelbuchung als Nachweis?

Ja, das Konsulat verlangt eine bestätigte Buchung, keinen Zahlungsbeleg. Eine kostenlos stornierbare Hotelreservierung genügt für den Antrag - genau diese Art von Buchung liefert GetHotelProof, ab $12.90.

Gelten dieselben Anforderungen für touristische und geschäftliche Reisen?

Ja, im Kern verlangen beide Varianten des Schengen-Kurzzeitvisums Typ C denselben Unterkunftsnachweis für jede Nacht des Aufenthalts. Bei geschäftlichen Reisen kommt zusätzlich ein Einladungsschreiben oder ein Nachweis der Geschäftsbeziehung hinzu.

Wo finde ich die offiziellen Visumanforderungen für Spanien?

Die verbindlichen Angaben veröffentlicht das spanische Außenministerium (Ministerio de Asuntos Exteriores) über seine Konsularabteilungen, etwa exteriores.gob.es sowie die konsularischen Seiten der jeweils zuständigen Vertretung.

Offizielle Links

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