Frankreich

Sehr streng: Antrag oder Einreise ohne Nachweis so gut wie ausgeschlossen

Der Antrag für ein französisches Schengen-Visum wird frühestens 3 Monate vor der Reise gestellt; die Standard-Bearbeitungszeit beträgt 15 Tage und kann in bestimmten Fällen auf bis zu 45 Tage steigen. (Quelle: France-Visas / Service-Public.gouv.fr)

Für ein französisches Schengen-Touristenvisum muss der Unterkunftsnachweis die gesamte Aufenthaltsdauer abdecken - laut France-Visas, dem offiziellen französischen Visumportal, genügt dafür eine einfache Hotelbuchungsbestätigung. Eine attestation d'accueil eines privaten Gastgebers ist nur nötig, wenn Sie nicht in einem Hotel übernachten.

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Aktualisiert: 2. September 2026

Visabestimmungen

Für kurze Aufenthalte bietet Frankreich das Schengen-Visum Typ C (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen), das Langzeitvisum VLS-TS Visiteur (bis zu 12 Monate) und ab dem vierten Quartal 2026 die elektronische Reisegenehmigung ETIAS für Staatsangehörige visumbefreiter Länder. In allen Fällen ist ein Nachweis der Unterkunft für den gesamten Aufenthalt Pflicht.

VisumstypDauerKosten
Schengen-Kurzzeitvisum (Typ C)Bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen90 EUR pro Antragsteller (Standardgebühr für Erwachsene, Stand April 2025)~90 EUR
Langzeitvisum Visiteur (VLS-TS)Bis zu 12 Monate, Online-Validierung innerhalb von 3 Monaten nach Einreiseca. 99 EUR Konsulargebühr (nicht erstattungsfähig) plus 300 EUR Validierungsgebühr (ab 1. Mai 2026)~399 EUR total
ETIAS-Reisegenehmigung3 Jahre gültig oder bis zum Ablauf des Reisepasses; voraussichtlich ab Q4 2026 für Kurzaufenthalte verpflichtend20 EUR (kostenlos für Antragsteller unter 18 oder über 70 Jahren)~20 EUR

Transitregeln

Wer mit einem gültigen Schengen-Visum reist, benötigt für den Transit durch Frankreich kein zusätzliches Dokument. Staatsangehörige visumbefreiter Länder werden ab Ende 2026 auch für einen Transit über ETIAS erfasst, sofern kein gültiges Visum vorliegt.

Erforderliche Dokumente

  • Reisepass, ausgestellt innerhalb der letzten 10 Jahre, gültig mindestens 3 Monate über die geplante Ausreise hinaus
  • Genehmigtes Schengen-Visum, Langzeitvisum oder ETIAS (je nach Nationalität und Aufenthaltsdauer)
  • Unterkunftsnachweis für den gesamten Aufenthalt (Hotelbuchung oder attestation d'accueil)
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
  • Reise- bzw. Krankenversicherung mit mindestens 30.000 EUR Deckung
  • Nachweis der Rück- oder Weiterreise

Praktischer Tipp

Französische Konsulate verlangen für den Unterkunftsnachweis lediglich eine Hotelreservierung, keinen Zahlungsbeleg. Eine stornierbare Buchung genügt für den Antrag - ein GetHotelProof-Hotelnachweis liefert genau das, ab $12.90, ohne dass Sie vorab eine nicht erstattungsfähige Zahlung leisten müssen.

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Häufig gestellte Fragen

Reicht eine Hotelbuchung als Unterkunftsnachweis für das französische Visum?

Ja. Laut France-Visas, dem offiziellen Visumportal, genügt für Hotel- oder Mietaufenthalte eine Buchungsbestätigung bzw. ein Mietvertrag. Eine attestation d'accueil ist ausschließlich bei privater Unterkunft bei einem Gastgeber erforderlich, nicht bei einer Hotelbuchung.

Muss der Unterkunftsnachweis die gesamte Reisedauer abdecken?

Ja. Der Nachweis der Unterkunft muss laut France-Visas den gesamten geplanten Aufenthalt in Frankreich abdecken. Bei mehreren Etappen empfiehlt sich eine lückenlose Abfolge von Buchungen, damit jeder Reisetag durch eine Unterkunftsangabe belegt ist.

Wie hoch ist die Gebühr für ein französisches Schengen-Visum?

Die Standardgebühr für ein Schengen-Kurzzeitvisum liegt bei 90 EUR pro erwachsenem Antragsteller (Stand April 2025). Hinzu kommen bei Bedarf Gebühren für einen externen Dienstleister. Kinder und bestimmte Kategorien können ermäßigt oder befreit sein.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?

Der Antrag kann frühestens 3 Monate vor der Reise gestellt werden. Die Standard-Bearbeitungszeit beträgt 15 Tage und kann sich in bestimmten Fällen auf bis zu 45 Tage verlängern. Eine frühzeitige Antragstellung mit vollständigen Unterlagen verkürzt das Risiko von Verzögerungen.

Welche weiteren Nachweise verlangt Frankreich neben der Unterkunft?

Neben dem Unterkunftsnachweis verlangt Frankreich einen Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, eine Reise- bzw. Krankenversicherung mit mindestens 30.000 EUR Deckung für medizinische Notfälle sowie einen Nachweis der Rück- oder Weiterreise (Service-Public.gouv.fr, F16146).

Ist ETIAS für Reisen nach Frankreich ab 2026 verpflichtend?

Ab dem vierten Quartal 2026 benötigen Staatsangehörige der rund 59 für Kurzaufenthalte visumbefreiten Länder eine ETIAS-Reisegenehmigung statt eines Visums. Reisende mit bereits gültigem Schengen-Visum benötigen kein ETIAS zusätzlich (Europäische Kommission, Generaldirektion Migration und Inneres).

Kann ich mit GetHotelProof den Unterkunftsnachweis für Frankreich erfüllen, ohne vorab zu bezahlen?

Ja. Da französische Konsulate laut France-Visas eine Buchungsbestätigung verlangen, aber keinen Zahlungsbeleg, liefert GetHotelProof eine echte, stornierbare Hotelreservierung als PDF - ab $12.90, ohne dass Sie eine nicht erstattungsfähige Zahlung an das Hotel leisten müssen.

Wo finde ich die offiziellen Visumanforderungen für Frankreich?

Die verbindlichen Informationen stellt France-Visas, das offizielle Visumportal der französischen Regierung, unter france-visas.gouv.fr bereit. Ergänzend informiert Service-Public.gouv.fr über Fristen, Gebühren und Dokumente für Kurz- und Langzeitvisa.

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